Antworten zu den häufigsten Fragen

FAQs

 

Was sollte ich vor einer Bewerbung klären?

Bei einer dualen Ausbildung: Dein Ausbildungsbetrieb muss das Auslandspraktikum befürworten und dich dafür freistellen. Deine Berufsschule muss ebenfalls zustimmen. Im weiteren Verlauf benötigen wir sowohl von deinem Ausbildungsbetrieb als auch von der Berufsschule eine schriftliche Einverständniserklärung.

Bei einer schulischen Ausbildung: Deine Fachschule muss ein Praktikum im Ausland genehmigen. Im weiteren Verlauf brauchen wir eine schriftliche Einverständniserklärung.

Wie bewerbe ich mich?

Alle Antworten findest du unter "Wie bewerbe ich mich?"

Welche Sprachenkenntnisse benötige ich?

Du solltest über gute Grundkenntnisse in Englisch verfügen, da dies die Basissprache für fast alle angebotenen Länder ist.

Für Frankreich sind Kenntnisse in Französisch erforderlich.
Für alle anderen Länder gilt: Kenntnisse der jeweiligen Landessprache helfen dir, werden aber nicht vorausgesetzt.

Welche Länder sind im Programm?

Wir bieten über unsere Partner Praktikumsplätze in vielen Ländern Europas an.
Grundsätzlich können Praktika in allen Ländern der Europäischen Union, sowie in Luxemburg, Norwegen, Island und Serbien gemacht werden.

Was ist mit dem Brexit? Wird der Aufenthalt in UK weiterhin gefördert?

Mit seinem Austritt aus der EU am 31.01.2020 ist das Vereinigte Königreich auch aus dem Programm Erasmus+ ausgeschieden.
Praktika in UK können daher durch uns nicht gefördert werden.

Wie lange dauert ein Auslandspraktikum?

Das ist prinzipiell deine Entscheidung bzw. die deines Betriebes.
Das Eramsus+ Programm bezuschusst Aufenthalte zwischen zwei Wochen und drei Monaten.
Wir empfehlen einen Mindesaufenthalt von vier Wochen.

Längere Aufenthalte bis maximal 12 Monate sind in begrenztem Rahmen möglich.
Bitte nimm dafür mindestens ein Jahr im Voraus Kontakt zu uns auf.

Was kostet ein Auslandspraktikum?

Die Praktika werden über das europäische Programm Erasmus+ bezuschusst.
Dies bedeutet für dich:

  • Unsere Beratung ist für dich kostenlos.
  • Du erhältst Fördergelder aus dem Erasmus+, die den größten Teil der anfallenden Kosten decken.
  • Der Eigenbeitrag fällt je nach Zielland unterschiedlich aus.
  • Persönliche Ausgaben vor Ort (Verpflegung, Ausflüge, Souvenirs usw.) werden nicht übernommen.
Was wird gefördert?

Durch das Programm Erasmus+ wird gefördert:

  • Reisekosten: Entfernungsabhängiger Festbetrag
  • Aufenthalt: Tagessatz, abhängig von Land und Aufenthaltsdauer
  • Spracherwerb: kostenfreier Online-Sprachkurs

Die Höhe der Förderung ist von der Aufenthaltsdauer abhängig und wird individuell berechnet.

Muss ich für das Auslandspraktikum Urlaub nehmen?

Das Auslandspraktikum wird als Teil deiner Ausbildung angesehen und ist keine Freizeitveranstaltung.
Der Betrieb muss dem Praktikum zustimmen und dich dann dafür freistellen. Du musst daher keinen Urlaub nehmen.

Was ist, wenn ich im Ausland krank werde?

Auch im Ausland bist du grundsätzlich krankenversichert. Allerdings ist es oft so, dass du die Behandlung zuerst selbst bezahlen musst. Kontaktiere vor einem Arztbesuch zuerst deinen Ansprechpartner vor Ort und stimme mit diesem die weiteren Schritte ab.
Verpflichtend ist zusätzlich zu deiner bestehenden Krankenversicherung eine Auslandskrankenversicherung mit Reiserücktransport.

Reicht ein Personalausweis?

Als Staatsangehöriger eines Staates der EU reicht für Reisen innerhalb der Europäischen Union ein Personalausweis.
Prüfe unbedingt rechtzeitig, ob der Personalausweis auch über den Zeitraum des Praktikums hinaus gültig ist.

Besitzt du die Staatsangehörigkeit eines außereuropäischen Landes, benötigtst du einen Reisepass und eventuell zusätzlich ein Visum.
Bitte informiere dich frühzeitig und berücksichtige dies bei deiner Planung.

 

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